INKASSO IN GROßBRITANNIEN

LIQUIDA unterstützt Sie dabei, Ihre offenen Forderungen in Großbritannien schnell, zuverlässig und mit hoher Realisierungsquote durchzusetzen.

INKASSO IN GROßBRITANNIEN VON LIQUIDA

Offene Forderungen in Großbritannien – ob in England, Schottland oder Wales – bringen Ihre Zahlungsflüsse ins Stocken? Wir helfen Ihnen dabei, diese professionell und mit minimalem Aufwand durchzusetzen.

LIQUIDA begleitet Sie durch den gesamten Inkassoprozess – von der außergerichtlichen Bearbeitung bis zur gerichtlichen Durchsetzung, falls erforderlich. Dabei legen wir besonderen Wert auf Effizienz, Transparenz und individuelle Betreuung.

Unsere lokalen Partner verfügen über fundiertes Know-how im britischen Recht sowie tiefes Verständnis für wirtschaftliche Abläufe und kulturelle Unterschiede innerhalb Großbritanniens. So können Ihre Ansprüche gezielt, effizient und unter Berücksichtigung der lokalen Besonderheiten durchgesetzt werden.

Verlassen Sie sich auf unsere internationale Erfahrung – und lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich beraten.

IHRE VORTEILE MIT UNSEREM INKASSO IN GROßBRITANNIEN

IN GANZ GROßBRITANNIEN

In Großbritannien begleiten wir Sie bei der professionellen Bearbeitung offener Forderungen – zuverlässig in England, Schottland und Wales.

Starkes Netzwerk

Unsere Partner in Großbritannien erfüllen höchste Ansprüche an Qualität und Effizienz. Die gesamte Kommunikation läuft direkt über uns – klar, zentral und verlässlich.

Hochqualifizierte Experten vor Ort

Unsere Experten vor Ort sind mit den dortigen Gesetzen, Zahlungsbedingungen und kulturellen Besonderheiten bestens vertraut und wissen, wie man Schuldner wirkungsvoll anspricht.

Kein Kostenrisiko

Wir setzen auf ein erfolgsabhängiges Modell – abgerechnet wird in der Regel nur dann, wenn Ihre Forderung erfolgreich durchgesetzt wurde.

Hohe Realisierungsquote

In Großbritannien engagieren sich unsere Partner mit voller Zielstrebigkeit – denn sie werden nur vergütet, wenn eine tatsächliche Realisierung Ihrer Forderung erfolgt.

Transparente Akteneinsicht

Unser digitales Portal bietet Ihnen rund um die Uhr Zugriff auf Ihre laufenden Verfahren – klar strukturiert, benutzerfreundlich und stets aktuell.

DIE HERAUSFORDERUNGEN BEIM FORDERUNGSEINZUG IN GROßBRITANNIEN

Der Forderungseinzug in Großbritannien stellt Unternehmen vor besondere Herausforderungen – vor allem dann, wenn mit den rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen vor Ort keine Erfahrung besteht. Zwar gilt das britische Rechtssystem als strukturiert, doch in der praktischen Umsetzung gibt es viele länderspezifische Aspekte zu beachten.

Bereits zu Beginn ist eine sorgfältige Vorbereitung entscheidend: Dazu gehören eindeutig formulierte Verträge, lückenlos dokumentierte Zahlungsansprüche und eine belastbare Beweiskette. Auch der formelle Ablauf im Kontakt mit Gerichten oder Behörden folgt festen Regeln, die genau eingehalten werden müssen. Hinzu kommt: Unterschiede in Sprache und Kommunikationsstil können die Verständigung mit Schuldnern deutlich erschweren – besonders in einem sensiblen Bereich wie dem Inkasso.

Ein weiteres Hindernis stellt oft die Adressermittlung dar. Denn in Großbritannien schränken Datenschutzvorgaben den Zugriff auf persönliche Informationen stark ein – was die Lokalisierung zahlungsunwilliger Schuldner erschwert. Gerade aus diesen Gründen ist die Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnern vor Ort von großem Vorteil. Sie kennen die Abläufe, sind sprachlich und rechtlich versiert und sorgen dafür, dass Ihre Forderungen effizient und professionell verfolgt werden.

Die Maßnahmen in der vorgerichtlichen Phase

Unser Inkassoprozess in Großbritannien startet grundsätzlich mit einer außergerichtlichen Phase. Dabei setzen wir auf eine systematische Ansprache des Schuldners – zunächst schriftlich, gefolgt von mehreren gezielten Telefonversuchen. In der Regel streben wir mindestens vier direkte Kontaktaufnahmen an, um frühzeitig ins Gespräch zu kommen.

Ziel ist es, Missverständnisse zu klären, die Forderung transparent zu besprechen und – wenn möglich – eine einvernehmliche Zahlungsvereinbarung zu treffen. Sollte keine Reaktion erfolgen, folgen weitere Schreiben mit dem Hinweis auf mögliche rechtliche Schritte. In ausgewählten Fällen greifen unsere Partner auch auf persönliche Vor-Ort-Termine zurück, um die Situation verbindlich zu klären.

Dank dieser strukturierten Vorgehensweise lässt sich ein großer Teil der Forderungen in Großbritannien bereits ohne Gerichtsverfahren erfolgreich abschließen.

Die Maßnahmen in der gerichtlichen Phase

Bleiben unsere außergerichtlichen Maßnahmen erfolglos, begleiten wir Sie auf Wunsch bei der gerichtlichen Geltendmachung der Forderung in Großbritannien. Hier erfolgt die Titulierung regelmäßig über ein Versäumnisurteil („default judgment“) durch ein Bezirksgericht (County Court). Der Gläubiger reicht hierzu eine Klage auf Zahlung eines bestimmten Betrags ein. Reagiert der Schuldner nicht fristgerecht, kann das Gericht ein Urteil ohne mündliche Verhandlung erlassen.

Die Zwangsvollstreckung erfolgt auf Grundlage des Urteils mit verschiedenen Mitteln – je nach Schuldnersituation. Die häufigsten Maßnahmen sind die Pfändung beweglicher Vermögensgegenstände („warrant of execution“), die Eintragung einer Sicherungshypothek auf Immobilien („charging order“) oder die Kontenpfändung („third party debt order“).

Besteht ein vollstreckbares deutsches Urteil, muss dieses im Vereinigten Königreich zuvor durch das zuständige Gericht anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden. Anschließend ist die Zwangsvollstreckung ebenfalls über die genannten Wege möglich.

Zur Sicherung der Forderung können auch vorläufige Maßnahmen beantragt werden, z. B. Konto- oder Verkaufsverbote. Die Auswahl des geeigneten Verfahrens hängt von Art und Höhe der Forderung ab. Ein Eintrag im Register der County Courts wirkt sich zudem negativ auf die Kreditwürdigkeit des Schuldners aus – oft ein entscheidendes Druckmittel.

INKASSO IN GROßBRITANNIEN ZU ERFOLGSORIENTIERTEN KONDITIONEN

Unsere Forderungsbearbeitung in England, Schottland und Wales – also innerhalb Großbritanniens – beginnt mit einer kostenfreien, außergerichtlichen Phase. Eine Vergütung fällt in der Regel nur an, wenn die Forderung erfolgreich durchgesetzt wurde.

So vermeiden Sie unnötige Ausgaben und profitieren von einem konzentrierten Vorgehen, das auf schnelle Ergebnisse ausgerichtet ist.

Sollte eine außergerichtliche Lösung nicht zum Ziel führen, beraten wir Sie offen über die weiteren rechtlichen Möglichkeiten – mit klarer Einschätzung der Erfolgsaussichten und transparenter Kostenplanung.

DER ABLAUF UNSERES INKASSOPROZESSES IN GROßBRITANNIEN

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Prüfung des Schuldners

Mit der Übermittlung Ihrer Forderung leiten wir eine gründliche Analyse der Schuldnerdaten ein. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass alle Fakten korrekt vorliegen und der Fall effizient bearbeitet werden kann.
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ÜBERGABE AN PARTNER IN GROßBRITANNIEN

Nach der internen Prüfung wird Ihr Fall an unseren professionellen Partner in Großbritannien übergeben. Dieser ist bestens mit den örtlichen rechtlichen Vorgaben und Kommunikationsgepflogenheiten vertraut und übernimmt die direkte Kontaktaufnahme. Über den gesamten Verlauf hinweg erhalten Sie von uns fortlaufend Berichte zum Stand des Verfahrens.
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Transparente Akteneinsicht

Über unser Portal behalten Sie jederzeit die Kontrolle über den Stand Ihrer Fälle. Die Plattform ist rund um die Uhr erreichbar und informiert Sie transparent über den Verlauf aller Maßnahmen.
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Sachstandsbericht

Wenn sich der Verfahrensstand ändert, benachrichtigen wir Sie unverzüglich. Ob Zahlungseingang oder anderer Fortschritt – Sie erhalten eine ausführliche und nachvollziehbare Mitteilung.
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Zahlungseingang

Sobald eine Zahlung eingeht, erhalten Sie eine übersichtliche Darstellung des Zahlungseingangs. Der Betrag wird zügig an Sie weitergeleitet. Unsere strukturierte Abwicklung sorgt dafür, dass Sie den gesamten Verlauf jederzeit klar nachvollziehen können.

Warum Liquida

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen in Großbritannien – mit einem erfahrenen Team, das alle Abläufe für Sie koordiniert. Unsere Partner vor Ort kennen sich bestens mit den rechtlichen Vorgaben, dem lokalen Zahlungsverkehr und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in England, Schottland und Wales aus.

Alle Schritte stimmen Sie direkt mit uns ab – zentral, klar und ohne sprachliche Hürden. Über unser Online-Portal behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihre laufenden Fälle und den aktuellen Bearbeitungsstand.

Da wir mit einem erfolgsbasierten Modell arbeiten, handeln unsere Partner vor Ort mit hohem Engagement – nur bei tatsächlichem Erfolg entsteht eine Vergütung.

Nutzen Sie unsere grenzüberschreitende Erfahrung, um Ihre Forderungen im britischen Markt konsequent und professionell durchzusetzen.

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Wir melden uns anschließend bei Ihnen. Im Gespräch können Sie uns Ihre aktuelle Situation schildern und wir klären mit Ihnen, was sinnvoll für Sie ist.

02

Forderungen realisieren

Wenn Sie mit unserem Angebot zufrieden sind, erhalten Sie Ihre Zugangsdaten, können Ihre Fälle schnell und unkompliziert hochladen und Ihre Forderungen realisieren.

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert der Forderungseinzug in Großbritannien?

Wie lange ein Inkassoverfahren in Großbritannien dauert, hängt stark von der jeweiligen Fallkonstellation ab. Unstrittige Forderungen lassen sich häufig zügig bearbeiten. Kommt es hingegen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen oder Vollstreckungsmaßnahmen, ist mit einem längeren Zeitrahmen zu rechnen.

Kann ich auch kleine Forderungen einziehen lassen?

Wir kümmern uns auch um kleinere Forderungen. Dank effizienter und digitalisierter Prozesse bearbeiten wir Ihre Fälle schnell und zuverlässig – selbst bei geringen Beträgen.

Welche Kosten entstehen beim Inkasso in Großbritannien?

Unsere Konditionen für Großbritannien orientieren sich am Umfang der Forderung. In der Regel gilt: Eine Vergütung fällt nur an, wenn wir Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen konnten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Um für Sie tätig zu werden, benötigen wir sämtliche relevanten Unterlagen – das umfasst Rechnungen, Verträge, Mahnungen sowie vollständige Schuldnerdaten. Eine lückenlose Dokumentation beschleunigt den Ablauf deutlich.

Was passiert, wenn der Schuldner nicht zahlt?

Erfolgt keine Zahlung, prüfen wir rechtliche Optionen. Wir bewerten die Erfolgschancen detailliert und stimmen die nächsten Maßnahmen mit Ihnen ab, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Kann ich auch Forderungen aus der Vergangenheit einziehen lassen?

Ja, das geht – sofern die Forderung noch nicht verjährt ist. In England, Wales und Nordirland beträgt die Verjährungsfrist für vertragliche Zahlungsansprüche in der Regel 6 Jahre, in Schottland 5 Jahre. Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt, an dem der Anspruch erstmals gerichtlich geltend gemacht werden kann (cause of action).

Was passiert, wenn der Schuldner nicht auffindbar ist?

Ist ein Schuldner nicht auffindbar, setzen unsere Partner in Großbritannien auf professionelle Adressrecherchen. Mithilfe spezialisierter Datenzugänge wird der aktuelle Wohn- oder Firmensitz ermittelt, sodass das Verfahren gezielt fortgeführt werden kann.

Was passiert, wenn der Schuldner gegen die Forderung Einspruch erhebt?

Widersetzt sich der Schuldner der Forderung, analysieren wir die Situation in enger Abstimmung mit Ihnen. Je nach Fallverlauf klären wir den Anspruch außergerichtlich oder bereiten ein gerichtliches Vorgehen vor.

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie ein individuelles Angebot? Lassen Sie uns gemeinsam die besten Lösungen für Sie finden – kontaktieren Sie uns noch heute.

Adresse

LIQUIDA Inkasso GmbH
Lise-Meitner-Straße 23
74074 Heilbronn

Kontakt

info(at)liquida.de
+49-7131-58206-0

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