Wer haftet, wenn das Paket verschwindet?

Viele haben schon die leidige Erfahrung gemacht, dass ein Paket oder Päckchen nicht beim Empfänger ankommt. Nicht selten ist damit auch ein höherer finanzieller Schaden verbunden – vom beschädigten Ruf einmal ganz zu schweigen. Was ist in einem solchen Fall zu tun und wie kann man sich dagegen wehren?
Inhaltsverzeichnis
Verlauf der Sendung kontrollieren
Bleibt die Sendung weiterhin verschollen, kann der Absender einen Nachforschungsauftrag aufgeben. Der Empfänger ist dazu nicht berechtigt. Das Formular für diesen Auftrag findet sich meist auf der Internetseite des Paketzustellers. Das ausgefüllte Formular muss per Post verschickt werden. Der Wert des Paketinhalts kann mit Kopien (keine Originale!) der Rechnungen und Kassenzettel nachgewiesen werden, die dem Brief beigelegt werden. Solche Verfahren können jedoch dauern. Beharrlichkeit ist deshalb angesagt.
Paketzusteller muss Schadenersatz leisten
Ein weiterer guter Ratschlag ist der versicherte Versand. Man minimiert das Risiko damit schon von Beginn an und erspart sich die Mühe, die Sendung nachverfolgen zu müssen.
Der Nachbar ist bei Entgegennahme in der Verantwortung
Wer für jemand anderen ein Paket annimmt, übernimmt dafür die Verantwortung. Er muss das Paket sorgsam verwahren und an den eigentlichen Empfänger weitergeben. Das Paket einfach vor die Tür des Empfängers zu stellen, ist eine Pflichtverletzung. Das sollte jeder beachten, der keinen Ärger mit dem Nachbarn haben möchte, dem man eigentlich einen Gefallen tun will.
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Quelle:
Focus online