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Bonitätsauskunft - Wann berechtigtes Interesse berechtigt ist

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Wer es mit einem neuen Geschäftspartner zu tun hat, den interessiert natürlich auch, wie es um dessen Kreditwürdigkeit bestellt ist. Entsprechende Bonitätsauskünfte können bei spezialisierten Auskunfteien erfragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass ein sogenanntes berechtigtes Interesse im gesetzlichen Sinne eindeutig und glaubhaft gegeben ist.

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Wer es mit einem neuen oder potenziellen Geschäftspartner zu tun hat, möchte gerne wissen, ob dieser auch seinen Verpflichtungen nachkommen kann. Denn wer im Vorfeld schon mögliche Risiken erkennt und sie vermeiden kann, erspart sich häufig späteren Ärger. In solchen Fällen wird Unternehmen in Deutschland das Recht zugestanden, Daten von Personen, wie z. B. ihren Bonitätsindex, einzuholen. Ein sogenanntes berechtigtes Interesse hat ein Unternehmen hingegen nicht, wenn sich gerade keine geschäftlichen Beziehungen anbahnen. In diesem Fall können keine Informationen über die Bonität der jeweiligen Person eingeholt werden.

Begriff wird unterschiedlich verwendet
Der Begriff „Berechtigtes Interesse“ wird in der deutschen Rechtsprechung unterschiedlich verwendet. Berechtigtes Interesse kann beispielsweise die Grundbucheinsicht rechtfertigen, wenn ein Kaufinteressent bereits mit dem aktuellen Eigentümer verhandelt. Für die Auslegung des Begriffs beim integrierten Finanzdienstleister Arvato Financial Solutions und seinen Unternehmen ist der § 29 Bundesdatenschutzgesetz maßgeblich. Ein berechtigtes Interesse besteht demnach dann, wenn ein Unternehmen Produkte auf Rechnung versendet. Es ist des Weiteren bei einem Dienstleistungsvertrag oder einem Werkvertrag gegeben, der mit wirtschaftlichen Risiken verbunden ist. Dasselbe gilt für laufende Geschäftsbeziehungen mit permanentem wirtschaftlichem Risiko.

Jedes Kreditgeschäft beinhaltet ebenfalls ein berechtigtes Interesse an einer zuverlässigen Bonitätsauskunft. Darunter fallen neben Darlehen durch Banken auch kurzfristige Kredite durch liefernde Unternehmen bei der Bestellung bestimmter Waren oder Dienstleistungen auf Rechnung.

Berechtigtes Interesse muss gegeben sein
Ein berechtigtes Interesse ist Voraussetzung beim Einholen von Bonitätsinformationen über Privatpersonen. Ein Bonitätsindex oder ein Scorewert soll dabei Auskunft über die Wahrscheinlichkeit geben, dass eine Person ihre Schulden bezahlt. Das Unternehmen kann daraufhin einen risikoreichen Kunden ablehnen oder ihn unter bestimmten Sicherheitsvorkehrungen akzeptieren, z. B. indem ein Versandhändler auf eine Barzahlung besteht. Informationen wie diese geben beispielsweise Auskunfteien wie die infoscore Consumer Data GmbH.


Zur Berechnung des Bonitätswerts verwenden Auskunfteien unterschiedliche Informationen, etwa Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte oder zum Zahlungsverhalten in der Vergangenheit. Da der Bonitätsindex eine wichtige Information ist, die für die einzelne Person folgenreich sein kann, wird er nur dann herausgegeben, wenn ein berechtigtes Interesse besteht.


Übrigens: Wer als Verbraucher seinen Bonitätsindex bei Arvato Financial Solutions erfahren will, kann ihn schriftlich bei der infoscore Consumer Data GmbH einholen. Einmal jährlich ist eine solche Abfrage kostenfrei möglich.

 

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Quelle:
inkassoportal.de