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Jetzt anmeldenWie jedes Jahr werden am 31. Dezember wieder Gelder in mehrstelliger Millionenhöhe wegen Verjährung verlorengehen – manchmal aus Personalmangel, manchmal durch Unwissenheit. Viele kennen die geltenden Verjährungsvorschriften nicht. Die Einleitung eines Mahnverfahrens wird deshalb oft so lange hinausgezögert, bis die Frist abläuft.
LIQUIDA® Inkasso möchte Sie gerne über die Verjährung Ihrer Forderungen in Kenntnis setzen, mit Mythen und Irrtümern aufräumen und Ihnen eine Hilfestellung bei der Beitreibung Ihrer Forderungen geben.
Forderungen verjähren in der Regel nach drei Jahren, die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Der 31. Dezember ist also hier jedes Jahr der Stichtag. Die allgemeine Verjährung von Forderungen ist in §199 BGB geregelt.
Beispiel: Ihre Leistung wurde im Juni 2021 erbracht und auch mit dem Kunden abgerechnet. Die Verjährungsfrist fing somit am 1. Januar 2022 an zu laufen. Ab diesem Tag läuft sie drei volle Kalenderjahre und endet am 31. Dezember des dritten Jahres.
In unserem Beispiel also am 31.12.2024.
Nach §203 BGB wird eine Verjährung in folgenden Fällen vorübergehend „gehemmt“, also ausgesetzt:
Durch die Ratenzahlung wird die für die Ursprungsforderung geltende Verjährungsfrist gehemmt und beginnt mit jeder gezahlten Rate neu zu laufen. WICHTIG: Es zählt nur die Zahlung der Rate und nicht die Vereinbarung.
In diesem Fall beginnt die Verjährungsfrist mit jeder Teilzahlung erneut zu laufen. Entscheidend ist hierbei allerdings, dass mit der Teilzahlung auch die noch bestehende Restforderung anerkannt wird. Wird die Restforderung bestritten, beginnt für diese die Verjährungsfrist nicht neu.
Auch durch die Zustellung eines Mahnbescheides wird die Verjährung der Forderung gehemmt. Sollte zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheides keine Reaktion des Schuldners folgen, beginnt für die Hauptforderung sogar eine neue, 30-jährige Verjährungsfrist.
Eine Verjährung kann auch durch eine Klage des Gläubigers gehemmt werden. Neben der Zustellung eines Mahnbescheides ist dies eine weitere beliebte Form der Rechtsverfolgung kurz vor Eintritt der Verjährung.
Nach einem gerichtlich festgestellten Anspruch gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Ist das Urteil rechtskräftig, kann diese nicht mehr unterbrochen werden.
Sie halten sich hartnäckig – die gängigsten Irrtümer, wenn es um die Verjährung von Forderungen geht.
In den folgenden Fällen wird eine Verjährung nicht gehemmt:
Eine Zahlungserinnerung oder eine Mahnung können die Verjährung der Forderung nicht hemmen. Auch wenn diese als Einschreiben an den Schuldner versandt wurde.
Auf Ihre Mahnungen folgt von Ihrem Schuldner das Versprechen, die Zahlung zu leisten. Eine nett gemeinte Geste, allerdings hemmt ein Zahlungsversprechen nicht die Verjährung. Das könnte nur ein notariell beurkundetes Schuldanerkenntnis.
Fordern Sie Ihre Außenstände rechtzeitig ein!
Neben dem Umsatz und Gewinn für Ihr Unternehmen geht es auch um erbrachte Leistungen. Jede Abweichung führt zudem zu einem Mehr an Personal- und Verwaltungskosten:
Manpower – Stress – Zeit – Ärger
Beachten Sie außerdem Ihre Außenwirkung. Es spricht sich herum, wenn Sie Ihre Außenstände nicht konsequent einfordern und schnell hat man ungewollte Trittbrettfahrer.
Sie benötigen Hilfe, wünschen eine individuelle Beratung oder möchten wissen, ob Sie Ihre Forderung noch geltend machen können? Verlieren Sie keine Zeit und rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail und vereinbaren Sie einen Termin für eine individuelle Beratung.
Denn: Ihre Rechnungen, die bisher nicht bei LIQUIDA® Inkasso zur Bearbeitung sind, könnten zum 31. Dezember 2024 verjähren.
Damit wir alle Fristen einhalten können, bitten wir um Übermittlung Ihrer Rechnungen bis spätestens 14. Oktober 2024.
Übergaben nach Ablauf dieses Datums werden wie gewohnt bearbeitet – in diesem Fall kann allerdings nicht gewährleistet werden, dass der Eintritt der Verjährung verhindert werden kann.
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