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Mahnen während der Corona-Pandemie – ja oder nein?

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Viele Unternehmen leiden unter den negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Das wirkt sich auf die Zahlungsmoral aus: Einige Rechnungen bleiben jetzt länger liegen. Gleichzeitig haben wir sicher alle keinen Zweifel, dass uns das Corona-Virus noch einige Zeit begleiten wird. Viele Gläubiger stellen sich deshalb die Frage: Mahnen oder lieber nicht?

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Nach Zahlen der Wirtschaftsauskunftei Crifbürgel bezahlte etwa jedes zehnte Unternehmen in Deutschland seine Rechnungen im Dezember 2020 nicht pünktlich oder gar nicht. Der durchschnittliche Zahlungsverzug der Unternehmen erreichte im Dezember sogar einen neuen Höchstwert im Corona-Jahr 2020: überfällige Rechnungen wurden im Schnitt erst mit einem Verzug von 35,5 Tagen bezahlt. Das analysierte Crifbürgel auf Basis von Daten zum Zahlungsverhalten von etwa 450.000 Unternehmen. Zum Vergleich: Im Januar 2020 lag der Zahlungsverzug noch bei durchschnittlich 26,4 Tagen.[1]

Während Corona nicht zu Mahnen ist keine Lösung

Sollen die Gläubiger ihren Schuldnern deshalb aktuell Druck machen oder lieber die Corona-Pandemie abwarten? Eine pauschale Antwort gibt es hierauf nicht – allerdings ist eines klar: keine Mahnungen zu schreiben ist auch keine Lösung und verlagert das Problem für beide Seiten nur. Dabei gilt: Auch kleine Forderungen sind Forderungen und müssen beglichen werden. Bleiben die Rechnungen länger liegen, drohen dem Gläubiger selbst finanzielle Engpässe.

5 Tipps zum Umgang mit Schuldnern während der Corona-Pandemie

Beim Mahnen während der Corona-Pandemie ist Fingerspitzengefühl gefragt – insbesondere, wenn es um B2B-Kunden geht. Die folgenden Tipps können beim Umgang mit Schuldnern helfen:

  1. Warnhinweise erkennen: Auf einmal passiert es: Ein Geschäftspartner, der sonst immer sofort nach der Rechnungsstellung zahlt, ist in Verzug. Sie senden eine Zahlungserinnerung und anschließend eine Mahnung. Vielleicht bittet der Geschäftspartner Sie auch von selbst um Aufschub oder möchte das erste Mal seit Ihrer Geschäftsbeziehung in Raten zahlen. Vorsicht: Das alles können Warnhinweise sein. Werden Sie nicht zum Kreditgeber Ihrer Kunden!
  2. Das richtige Mittelmaß finden: Mit harter Null-Toleranz beim Zahlungsverzug gefährden Sie Ihre Partnerschaft mit dem Schuldner. Mit zu viel Verständnis kommen Sie aber mitunter zu spät oder nie an Ihr Geld. Schlimmstenfalls droht Ihnen dann selbst die finanzielle Schieflage. Hier gilt es deshalb das Gespräch mit dem Schuldner zu suchen und eine gemeinsame Lösung zu finden, mit der Sie leben können und die Ihrem Kunden nicht die Luft zum Atmen nimmt.
  3. Weniger ist mehr: Lieber weniger oft und dafür präzise Mahnen, sonst verlieren Sie Ihre Glaubwürdigkeit.
  4. Nicht das gute Geld dem Schlechten hinterherwerfen: Haben Sie bereits ohne Erfolg Zahlungserinnerungen und Mahnungen geschrieben, dann gilt: Investieren Sie nicht weiter unnötig Zeit und damit Geld. Lassen Sie stattdessen die Durchsetzbarkeit Ihrer Forderung prüfen und streben Sie gegebenenfalls nach dem vorgerichtlichen Weg auch den gerichtlichen an. Gerade derzeit sollte zudem vor einem gerichtlichen Verfahren der Bonitätsindex Ihres Geschäftspartners geprüft werden.
  5. Hilfe beim Inkasso-Profi suchen: Gespräche oder Schriftverkehr mit dem Schuldner sind zeitaufwendig und für viele Unternehmen gerade während der Corona-Pandemie nicht zu stemmen. Holen Sie sich deshalb lieber Hilfe und beauftragen Sie einen professionellen Dienstleister. Erfahrene Inkassounternehmen nehmen Ihnen die Arbeit ab und optimieren durch das richtige Vorgehen Ihre Erfolgsaussichten. Gleichzeitig gehen sie mit dem nötigen Fingerspitzengefühl vor, um die Beziehung zu Ihrem Geschäftspartner nicht zu gefährden.

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Unsere Experten von LIQUIDA® Inkasso beraten Sie gerne zu branchenspezifischen Lösungen und einem optimalen Beitreibungserfolg.

 

[1] Quelle:
https://www.rnd.de/wirtschaft/wegen-corona-in-verzug-10-prozent-der-firmen-zahlen-rechnungen-nicht-punktlich-CGCKTU4IJ7ICKFUHLP4AQ57LPM.html
ODER direkt: https://www.crifbuergel.de/pr-events/pressemitteilungen/2021/januar/25/zahlungsverzug-von-unternehmen-erreicht-im-dezember-2020-hoechstwert/