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Jetzt anmeldenWieder einmal neigt sich ein Jahr seinem Ende zu. Wer schon seit Längerem Rechnungen offen hat, sollte sich mit der Forderungsstellung beeilen. Denn die meisten Rechnungen verjähren nach drei Jahren ab Schluss des Kalenderjahres. Rechtzeitiges Handeln ist gefragt.
Im deutschen Strafrecht verjähren nach einer gewissen Zeit fast sämtliche Straftaten. Eine Ordnungswidrigkeit kann im besten Falle nach drei Monaten verjähren. Dagegen beträgt die Verjährungsfrist bei besonders schweren Straftaten – Mord natürlich ausgeschlossen – im Strafrecht bis zu 30 Jahre. Wie ist es allerdings um Rechnungen bestellt? Wann verjähren diese?
Die Verjährung von Rechnungen regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Gemäß § 195 BGB beträgt die Verjährung der meisten Geldforderungen, und somit auch Rechnungen, regelmäßig drei Jahre. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die dreijährige Frist erst mit Ende des Kalenderjahres beginnt, in dem die Forderung fällig wurde.
Mit der sogenannten Einrede der Verjährung kann der Schuldner einer Geldforderung unter bestimmten Voraussetzungen das Recht für sich in Anspruch nehmen, die Leistung zu verweigern. Das bedeutet aber nicht, dass der Anspruch als solcher erlischt, es besteht nur ein dauerhaftes Leistungsverweigerungsrecht mit der Konsequenz, dass der Schuldner nicht mehr bezahlen muss. Der Schuldner muss sich jedoch darauf ausdrücklich berufen. Tut er dies beispielsweise im Rahmen eines Prozesses nicht, würde der Richter ihn trotz der Verjährung verurteilen. Die Verjährung wird hierbei nicht automatisch berücksichtigt.
Aufgrund der beschriebenen Gründe möchten wir Sie daher auch in diesem Jahr auf die mögliche Verjährung Ihrer offenen und nicht bezahlten Rechnungen hinweisen. Ihre Rechnungen aus 2019, die noch nicht bei uns zur Bearbeitung sind, könnten zum 31. Dezember 2022 verjähren.
Damit wir die Fristen einhalten können, bitten wir Sie, uns die Rechnungen bis spätestens zum 14. Oktober 2022 zu übermitteln. Nur so können wir sicherstellen, dass Ihre Forderung auch in Ihrem Sinne bearbeitet werden kann.
Übergaben nach Ablauf dieses Datums werden wie gewohnt bearbeitet. In diesem Fall kann jedoch nicht mehr gewährleistet werden, dass der Eintritt der Verjährung verhindert werden kann.
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