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Unbekannt verzogen - was nun?

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Ihre Dienstleistung ist erbracht, die Erwartungen des Kunden sind erfüllt. Es ist an der Zeit für Ihre erbrachten Leistungen eine Rechnung zu schreiben. Nach ein paar Tagen halten Sie dann den Umschlag mit Ihrer Rechnung wieder in den Händen: "unbekannt verzogen"

Das ist besonders ärgerlich, weil es im ersten Moment bedeutet, dass Sie auf Ihrer Rechnung sitzenbleiben. Im folgenden Artikel erläutern wir Ihnen, welche Schritte Sie selbst unternehmen können und warum es meist effektiver ist, einen Dienstleister mit der Recherche zu beauftragen.

 

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Empfänger unbekannt verzogen

Ärgerlich, wenn die Rechnung nach ein paar Tagen mit diesem Stempel wieder im eigenen Briefkasten liegt. Was nun?

Als erstes sollten Sie versuchen Ihren Kunden zu kontaktieren, manchmal handelt es sich zum Beispiel nur um ein Versehen des Zustellers. 

In einem klärenden Telefonat mit dem Kunden stellt man manchmal fest, dass es sich ganz trivial um eine verlegte Rechnung handelt. Gerade bei langfristigen Geschäftsbeziehungen sollte man dies im Vorfeld abklären, um die Verbindung zum Kunden nicht zu belasten.

Können Sie Ihren Kunden auch telefonisch nicht mehr erreichen, sollten Sie hellhörig werden und schnellstmöglich handeln.

Sie möchten eigene Ermittlungen starten? Suchen Sie im Internet, auf der Homepage des Schuldners oder über soziale Medien, ob Sie Informationen finden.

 

Sparen Sie sich Zeit und Ihre Nerven

Sollten Sie selbst keine verwertbaren Angaben im Internet finden, verlieren Sie keine Zeit und beauftragen Sie einen Dienstleister mit der weiteren Ermittlung.

Adressrecherchen können natürlich auch vom Gläubiger selbst vorgenommen werden – Sie sparen sich mit der Beauftragung eines Dienstleisters allerdings die Zeit, die Sie hierfür aufwenden müssen.

 

Welche Schritte können unternommen werden?

Gewerbeamtsanfrage

Bei einem B2B Kunden liegt Ihnen in der Regel selten die private Adresse vor – diese Angaben erfahren Sie über die Anfrage beim Gewerbeamt.

Sollte sich Ihr Kunde nicht mehr in den Geschäftsräumen aufhalten, kann man ihn mitunter unter der privaten Anschrift erreichen.

Handelsregister

Ist Ihr Kunde im Handelsregister vermerkt, finden Sie in diesem auch die aktuelle Geschäftsanschrift. Ist auch hier keine Zustellung möglich, können Sie die Rechnung an die private Anschrift des eingetragenen Geschäftsführers senden.

Einwohnermeldeamt (für Privatpersonen/B2C Schuldner)

Das zuständige Einwohnermeldeamt gibt Auskunft über die aktuelle Adresse.

Aber warum erhalte ich bei manchen Schuldnern keine Auskunft vom Einwohnermeldeamt?

Es ist unter besonderen Umständen möglich, beim Einwohnermeldeamt eine Auskunftssperre zu beantragen. Nach Eintrag dieser Sperre darf die Meldebehörde nur eine Auskunft erteilen, wenn eine Gefahr ausgeschlossen werden kann.

Diese Sperrfrist ist auf 6 Monate begrenzt, danach kann u.U. eine neue Anfrage gestartet werden.

Detektei

Haben alle oben angegebenen Ermittlungsschritte die gewünschte Wirkung verfehlt, bleibt Ihnen noch die Möglichkeit einen Detektiv zu beauftragen – das klingt erst einmal dramatisch, ist aber ein gutes Mittel um auf Umwegen doch an die Adresse des Schuldners zu gelangen.

Nicht selten ist der Schuldner noch an seiner alten Adresse gemeldet, wohnt aber mittlerweile bei Bekannten oder Freunden. Die Post stapelt sich im alten Briefkasten und wird nicht abgeholt. Eine Detektei ermittelt im Umfeld des Schuldners und recherchiert in regelmäßigen Zeitabständen im Internet.

 

LIQUIDA® Inkasso unterstützt Sie bei der Recherche

Holen Sie sich Hilfe beim Profi - die Spezialisten von LIQUIDA® beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Ausarbeitung eines individuellen Prozesses zur Ermittlung Ihrer Schuldner.

Wir freuen uns über Ihren Anruf +49-7131-58206-0 oder Ihre E-Mail.

Denn: nur mit korrekten Kundendaten können Sie Zahlungsausfällen vorbeugen.