Dann melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an!
Jetzt anmeldenDer Sommer beginnt gerade erst und trotzdem schon an das Jahresende denken?
Wie immer zum sollten Sie sich Zeit nehmen und genau prüfen, ob Ihnen noch alte Forderungen vorliegen!
Beachten Sie:
Die meisten Rechnungen verjähren nach drei Jahren, ab Schluss des Kalenderjahres. Schnelles Handeln ist nun gefragt.
Forderungen verjähren in der Regel nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt immer mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Der 31. Dezember ist also jedes Jahr der Stichtag.
Ein Beispiel:
Sie erbringen im Juni 2021 eine Dienstleistung und stellen diese Ihrem Kunden in Rechnung.
Die Verjährungsfrist für diese Forderung beginnt am 01. Januar 2022. Ab diesem Tag läuft diese Frist für drei volle Kalenderjahre und endet am 31. Dezember des dritten Jahres.
Also am 31.12.2024
In folgenden Fällen (nach §203 BGB) ist die Verjährung Ihrer Forderung „gehemmt“, also ausgesetzt:
Durch eine Ratenzahlung wird die Verjährungsfrist gehemmt, beginnt also mit jeder vom Schuldner gezahlten Rate neu zu laufen.
Wichtig: Es zählt hierbei nur die tatsächliche Zahlung der Rate, nicht aber die Vereinbarung dieser.
Zahlt Ihr Schuldner einen Teilbetrag der Forderung, beginnt die Verjährungsfrist mit jeder Teilzahlung neu.
Wichtig: Nach einer Teilzahlung muss vom Schuldner auch die Restforderung anerkannt werden. Wird diese bestritten, beginnt die Verjährungsfrist für diese Restforderung nicht neu.
Durch die termingerechte Zustellung eines Mahnbescheides wird die Verjährung Ihrer Forderung ebenfalls gehemmt. Erfolgt zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheides keine Reaktion des Schuldners, beginnt für die Forderung eine neue (30-jährige) Verjährungsfrist.
Durch die Klageerhebung Ihrerseits kann die Verjährung ebenfalls gehemmt werden. Neben der Zustellung eines Mahnbescheides, ist dies eine weitere beliebte Form der Rechtsverfolgung vor Eintritt der Verjährung.
Nach einem gerichtlich festgestellten Anspruch, gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Ist das Urteil rechtskräftig, kann diese nicht mehr unterbrochen werden.
In den folgenden Fällen wird die Verjährung Ihrer Forderung nicht gehemmt:
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Zahlungserinnerungen und Mahnungen, wenn sie als Einschreiben versandt werden, die Verjährung hemmen.
Mahnschreiben (per Email oder Post / Einschreiben) an den Schuldner schützen Ihre Forderung nicht vor der Verjährung.
Ihr Schuldner verspricht Ihnen, die Zahlung auf jeden Fall zu leisten?
Ob Ihr Schuldner Ihnen dies am Telefon verspricht oder schriftlich in einer Email ist unerheblich, denn: ein Zahlungsversprechen hemmt die Verjährung Ihrer Forderung nicht.
Dies kann nur ein notariell beurkundetes Schuldanerkenntnis.
Neben Umsatz und Gewinn für Ihr Unternehmen, geht es auch um erbrachte Leistungen. Jede Abweichung führt zudem zu einem Mehraufwand an Personal- und Verwaltungskosten.
Manpower = Stress = Zeit = Ärger
Denken Sie auch an die Außenwirkung. Es spricht sich mitunter schnell herum, wenn Sie Ihre Außenstände nicht konsequent einfordern. Schnell hat man ungewollte Trittbrettfahrer.
Damit wir für Sie alle Fristen einhalten können, bitten wir Sie um die Übermittlung Ihrer Forderungen aus 2020 bis spätestens 14. Oktober 2024.
Ihre Übergaben aus dem Jahr 2021 werden nach dem 14.10.2024 zwar wie gewohnt bearbeitet – wir können allerdings nicht gewährleisten, dass der Eintritt der Verjährung verhindert werden kann.
Sie benötigen Hilfe, wünschen eine individuelle Beratung oder möchten wissen, ob Sie Ihre Forderung noch geltend machen können?
Verlieren Sie keine Zeit
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail und vereinbaren Sie einen Termin für eine individuelle Beratung.
Denn: Ihre Rechnungen, die bisher nicht bei LIQUIDA® Inkasso zur Bearbeitung sind, könnten zum 31. Dezember 2024 verjähren.
Wir verwenden Cookies, um Inhalte zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien bereitzustellen und unseren Datenverkehr zu analysieren. Wir geben auch Informationen über Ihre Nutzung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien und Analysen weiter, die diese möglicherweise mit anderen Informationen kombinieren, die Sie ihnen zur Verfügung gestellt haben oder die sie durch Ihre Nutzung ihrer Dienste gesammelt haben. Sie stimmen unseren Cookies zu, wenn Sie unsere Website weiterhin nutzen.