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Jetzt anmeldenAb welchem Zeitpunkt gebe ich meine Forderung zum Inkasso und gibt es einen Mindestbetrag, den ich zum Inkasso geben kann?
Diese Frage hören wir oft, daher haben wir Ihnen folgend die wichtigsten Punkte zusammengestellt.
Bevor Sie sich entscheiden Ihre Forderung an einen Dienstleister abzugeben, haben Sie in der Regel bereits mehrere Versuche unternommen mit dem Schuldner in Kontakt zu treten.
Telefonate, Erinnerungen und Mahnungen.
Wird auf Ihre Bemühungen nicht reagiert, ist es an der Zeit die Forderung(en) an LIQUIDA zu übermitteln.
Sie setzen immer wieder neue Fristen und mahnen seit mehreren Monaten erfolglos?
Viel hilft viel gilt nicht immer - denn je mehr Mahnungen und Erinnerungen Sie schreiben, desto unglaubwürdiger machen Sie sich.
Erarbeiten Sie einen Zeitplan für Ihre Mahnstufen und halten Sie sich strikt daran. Nach Ablauf der Fristen sollten Sie nicht zögern, die Forderung(en) an LIQUIDA zu übergeben.
Je länger Sie mit der Rechnungsstellung und auch der Erinnerung warten, desto mehr sinkt die Zahlungsbereitschaft Ihres Kunden.
Liegt die Zahlungsbereitschaft in den ersten Tagen nach Erhalt der Rechnung noch bei 100%, sinkt diese nach wenigen Wochen bereits auf 75%. Nach einigen Monaten liegt die Zahlungsbereitschaft weit unter 50%.
Fazit:
Später Rechnungsversand und langwieriges Mahnwesen senken die Chancen Ihr Geld rechtzeitig zu erhalten.
Telefonate, persönliche Besuche, Erinnerungen per E-Mail und Post und Mahnungen.
Das alles kostet Zeit, Ressourcen und letztendlich Geld. Jede zusätzliche Aktion, die Sie hier investieren, verringert Ihre Rendite und schmälert Ihren Gewinn.
Haben Sie sich einen Zeitplan für Ihre Mahnstufen erarbeitet, dann sollten Sie sich konsequent dran halten. Gewähren Sie hingegen immer wieder neue Fristen signalisieren Sie Ihrem Kunden, dass Ihnen die Einhaltung nicht wichtig ist.
Nicht zu unterschätzen ist auch die Außenwirkung, die Sie damit schaffen.
Ihr Kunde verspricht stehts, die Forderung in den nächsten Tagen zu begleichen - und das schon seit Monaten.
Eine Zahlung ist aber bisher nicht oder nur zum Teil bei Ihnen eingetroffen?
Gerade im B2B Bereich ist das ein sehr großes Risiko und zwar durch die Insolvenzverordnung (InsO) §133.
Beliefern Sie Ihren Kunden weiter, obwohl dieser nur schleppend oder in Teilen zahlt, laufen Sie Gefahr bei einer Insolvenz Ihres Kunden diese Zahlungen wieder erstatten zu müssen.
Diese Verordnung soll verhindern, dass Gläubiger bevorzugt werden und vor der Insolvenz Zahlungen erhalten, während andere Gläubiger leer ausgehen.
Sie können also schnell mit Ihrem Unternehmen in eine finanzielle Schieflage geraten und das nur, weil Sie Ihr Mahnwesen vernachlässigt haben.
Auch diese Forderungen können Sie problemlos an LIQUIDA übergeben. Hier wird vorab folgendes geprüft:
Ist Ihre Forderung vor der Insolvenz Ihres Kunden entstanden, werden Sie i.d.R. vom zuständigen Insolvenzverwalter angeschrieben und aufgefordert, Ihre Forderung anzumelden.
Erhalten Sie kein Schreiben vom zuständigen Insolvenzverwalter sollten Sie selbst tätig werden, denn Sie nehmen nicht automatisch an der Verteilung der Insolvenzmasse teil.
Behalten Sie hier auch dringend die Fristen im Auge, eine nachträgliche Anmeldung kostet Sie zusätzlich Geld.
Ist Ihre Forderung nach der Insolvenzanmeldung entstanden, handelt es sich um sogenannte neue Verbindlichkeiten. Für diese Forderungen muss der Schuldner nach der Insolvenz in vollem Umfang haften. Hier ist es wichtig, dass Sie diese Forderung titulieren, damit diese nicht verjährt. Nach Ablauf der Restschuldbefreiung (Verbraucherinsolvenzverfahren) kann gegen den Schuldner vollstreckt werden.
Auch wenn viele Dienstleister eine Mindesthöhe für die Übernahme und Bearbeitung der Forderungen festsetzen, können Sie an LIQUIDA® jede Forderung übergeben: eine Mindesthöhe gibt es nicht.
Denken Sie auch bei sogenannten Bagatellforderungen immer daran:
Sie haben eine Dienstleistung erbracht und dürfen die vereinbarte Gegenleistung erwarten.
Sie möchten sich informieren, ob Sie Ihre Forderung zum Inkasso geben können?
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch und erstellen mit Ihnen einen Workflow für Ihren internen Mahnlauf und das folgende Inkassoverfahren.
Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich beraten.
Unsere Experten freuen sich auf Ihren Anruf +49-7131-58206-0 oder Ihre E-Mail.
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