Dann melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an!
Jetzt anmeldenSie liefern Ware oder erbringen eine Dienstleistung – ärgerlich, wenn Ihre Rechnung später nicht bezahlt wird oder Sie feststellen, dass Sie von Ihrem Kunden keine korrekten Daten erhalten haben.
Viele Unternehmen scheuen sich noch davor, Strafanzeige zu stellen. Das Einschalten der Staatsanwaltschaft birgt allerdings viele Vorteile.
Was genau ein Eingehungsbetrug ist und warum es sinnvoll sein kann, in manchen Fällen über eine Strafanzeige nachzudenken, erfahren Sie in unserem folgenden Artikel.
Kurz und knapp erläutert:
ein Eingehungsbetrug liegt vor, wenn ein Kunde Ihnen vortäuscht alle Leistungen und Verpflichtungen aus dem vereinbarten Vertrag erfüllen zu wollen.
Es wurde Ihnen also vermittelt, dass die Absicht besteht, die bestellte Ware oder die Dienstleistung auch tatsächlich zu zahlen.
Die Strafanzeige kann in einer Akte viele wichtige und neue Hinweise bringen. Fehlen Ihnen zum Beispiel Informationen zur genauen Anschrift des Schuldners, können hierüber u.U. neue Erkenntnisse gewonnen werden.
Auch Informationen zum Vermögen des Schuldners werden durch die Staatsanwaltschaft festgestellt. Diese Erkenntnisse können später einen Hinweis auf verwertbares Vermögen geben.
I.d.R. startet die Polizei mit der Ermittlung des Beschuldigten und bestellt diesen zu einer Vernehmung ein. Hierbei erhält Ihr Schuldner die Möglichkeit, seine Version darzulegen.
Je nach Art des Betruges können auch weitere Schritte angeordnet werden.
Sind die Ermittlungen abgeschlossen, entscheidet die Staatsanwaltschaft über den weiteren Verlauf des Verfahrens. Es wird entweder eine Anklage gegen den Beschuldigten erhoben oder das Verfahren eingestellt.
Unsere Kanzlei prüft vorab, ob in Ihrer Akte ein Eingehungsbetrug nachweisbar ist.
Ist dies der Fall, erhält Ihr Schuldner ein Schreiben unserer Kanzlei und somit die Möglichkeit, die Vorwürfe des Eingehungsbetruges in einer Stellungnahme zu entkräften.
Bleibt jedoch eine Stellungnahme und auch eine Zahlung weiterhin aus, wird unser Rechtsanwalt eine entsprechende Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einreichen.
Ihr Schuldner erhält daraufhin Post zu dem eingeleiteten Ermittlungsverfahren.
Sie vermitteln Ihren Schuldnern auf diesem Wege, dass Sie den Versuch eines Betruges nicht hinnehmen und schützen sich ebenso vor ungewollten Trittbrettfahrern.
Ein weiterer wichtiger Punkt:
Forderungen, die auf unerlaubter Handlung beruhen (Eingehungsbetrug), sind in einem Insolvenzverfahren von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen.
Diese Forderungen werden, im Falle eines Verbraucherinsolvenzverfahrens, in der Tabelle als unerlaubte Handlung geltend gemacht. Ihre Forderung bleibt somit in vollem Umfang bestehen.
Sprechen Sie uns gerne an, unsere Experten betrachten Ihre Forderung und schätzen für Sie ein, ob eine Strafanzeige in Frage kommt.
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, wir freuen uns auf Ihren Anruf +49-7131-58206-0 oder Ihre E-Mail.
Wir verwenden Cookies, um Inhalte zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien bereitzustellen und unseren Datenverkehr zu analysieren. Wir geben auch Informationen über Ihre Nutzung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien und Analysen weiter, die diese möglicherweise mit anderen Informationen kombinieren, die Sie ihnen zur Verfügung gestellt haben oder die sie durch Ihre Nutzung ihrer Dienste gesammelt haben. Sie stimmen unseren Cookies zu, wenn Sie unsere Website weiterhin nutzen.