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Wer haftet, wenn das Paket verschwindet?

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Böse Überraschung: Ein Paket oder Päckchen kommt nicht beim Empfänger an. Das kommt leider recht häufig vor. Im Folgenden wird erklärt, was man tun kann, wenn ein Paket verschwindet und wer in einem solchen Fall haftet?

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Viele haben schon die leidige Erfahrung gemacht, dass ein Paket oder Päckchen nicht beim Empfänger ankommt. Nicht selten ist damit auch ein höherer finanzieller Schaden verbunden – vom beschädigten Ruf einmal ganz zu schweigen. Was ist in einem solchen Fall zu tun und wie kann man sich dagegen wehren? 

Verlauf der Sendung kontrollieren
Ein Paket ist überfällig? Dann kann der erste Schritt darin bestehen, den Verlauf der Sendung zu überprüfen. Kunden können die Nummer auf dem Einlieferungsschein auf der Webseite ihres Paketzustellers eingeben, um den Weg ihrer Sendungen zu verfolgen. Sollte ein Paket nach einer Woche noch nicht angekommen sein, ist es ratsam, dass der Absender und der Empfänger Kontakt aufnehmen und die Daten abgleichen.

Bleibt die Sendung weiterhin verschollen, kann der Absender einen Nachforschungsauftrag aufgeben. Der Empfänger ist dazu nicht berechtigt. Das Formular für diesen Auftrag findet sich meist auf der Internetseite des Paketzustellers. Das ausgefüllte Formular muss per Post verschickt werden. Der Wert des Paketinhalts kann mit Kopien (keine Originale!) der Rechnungen und Kassenzettel nachgewiesen werden, die dem Brief beigelegt werden. Solche Verfahren können jedoch dauern. Beharrlichkeit ist deshalb angesagt.

Paketzusteller muss Schadenersatz leisten
Bleibt das Paket verschwunden, ist der Paketzusteller verpflichtet, Schadenersatz zu leisten. Bei bekannten Versendern beträgt die Haftungsgrenze bis zu 500 Euro bzw. 750 Euro. Diese Beträge gelten aber nur für Pakete. Päckchen sind bei den meisten Zustellern nicht versichert. Weigert sich der Paketdienst den Schaden zu ersetzen, ist eine Anzeige gegen unbekannt bei der Polizei ein guter Tipp. Das Paket wird dadurch zwar nicht wieder auftauchen, mancher Paketzusteller zeigt sich aber aus Angst vor Gesichtsverlust plötzlich entschädigungswillig.
Ein weiterer guter Ratschlag ist der versicherte Versand. Man minimiert das Risiko damit schon von Beginn an und erspart sich die Mühe, die Sendung nachverfolgen zu müssen.

Der Nachbar ist bei Entgegennahme in der Verantwortung
Recht häufig wird das Paket beim Nachbar abgegeben. Der Empfänger erfährt dies dann über das Benachrichtigungsschreiben in seinem Briefkasten. Das kann mit Konflikten und Streit verbunden sein, denn die Zustellung bei Fremden ist risikoreich. Schließlich kann der Nachbar behaupten, kein Paket entgegengenommen zu haben. Denn es kann vorkommen, dass der Fahrer das Paket vor der Tür ablegt, das Unterschriftenfeld vollkrakelt und sich anschließend von dannen macht. Hier hilft nur der Unterschriftenvergleich bei der Polizei. Deckt sich die Unterschrift nicht mit der des Nachbarn, ist der Paketzusteller in der Haftung. Stellt es sich heraus, dass der Nachbar das Paket angenommen hat, muss dieser haften, wenn es nicht mehr aufzufinden ist.

Wer für jemand anderen ein Paket annimmt, übernimmt dafür die Verantwortung. Er muss das Paket sorgsam verwahren und an den eigentlichen Empfänger weitergeben. Das Paket einfach vor die Tür des Empfängers zu stellen, ist eine Pflichtverletzung. Das sollte jeder beachten, der keinen Ärger mit dem Nachbarn haben möchte, dem man eigentlich einen Gefallen tun will.

 

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Quelle:
Focus online