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Zahlungstoleranzen - bis wohin reicht die Toleranz?

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Zeitdruck, viele Aufgaben gleichzeitig und dann auch noch permanente Ablenkung von wichtigen Aufgaben. Das führt oft zu Flüchtigkeitsfehlern.

Ein Zahlendreher bei einer Überweisung.

Was ist zu tun, wenn mein Kunde seine Rechnung zwar begleicht, aber nicht mit dem korrekten Betrag? Wie Sie in solch einer Situationen am Besten vorgehen und wann Toleranz ein falsches Signal an einen Kunden sein kann erläutern wir Ihnen in unserem Artikel.

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Was sind Zahlungstoleranzen?

Zahlungstoleranzen - so werden die kleinen Abweichungen vom eigentlichen Rechnungsbetrag genannt. Aber wo fängt die Toleranz an und wo hört sie auf?

Welche Toleranzen genau zugelassen werden entscheidet jedes Unternehmen selbst.

Hinter kleinen Beträgen her zu mahnen kann wertvolle Zeit und Manpower kosten – daher entscheiden sich viele Unternehmen bei offensichtlichen Zahlendrehern oder kleinen Differenzen ein Auge zu zudrücken und den Fehlbetrag nicht weiter anzumahnen.

Aber manchmal hat es System

 

Der Zahlendreher

Nehmen wir an, Sie schreiben Ihrem Kunden eine Rechnung über 1.030,99€. Ihr Kunde hat bei der Überweisung einen Fehler gemacht und zahlt an Sie 1.003,99€.

Das sind 2,62% Verlust Ihres Rechnungsbetrages. Hört sich erst einmal nicht viel an. Wenn Sie nicht reagieren könnte es einige Kunden aber dazu verleiten diese kleinen Zahlendreher öfters „passieren zu lassen“.

Passiert Ihrem Kunden ein zweites Mal dieser Zahlendreher, suchen Sie aktiv das Gespräch. Haben Sie keinen Erfolg und die Zahlendreher häufen sich mit der Zeit, sollten Sie unbedingt tätig werden.

Beachten Sie: mit Untätigkeit setzen Sie bei Ihrem Kunden falsche Signale und haben im schlimmsten Fall demnächst noch Trittbrettfahrer.

Die Skontotoleranz

Zahlt Ihr Kunde zu spät und zieht sich dann auch noch Skonto, müssen Sie individuell und je nach Kundenbeziehung entscheiden. 

Auge zudrücken?

Oder

Betrag anmahnen?

Hier ist die Frage: wie tolerant möchten Sie sein?

Prüfen Sie vorab, ob Ihr Kunde trotz offensichtlichem Verzug bereits öfters Skonto gezogen hat. Sollte dies der Fall sein, empfiehlt es sich zu handeln. Bei Ihrem Kunden scheint dieses Verhalten bereits System zu haben. Indem Sie den Differenzbetrag anmahnen erinnern Sie Ihren Kunden an Ihre Zahlungsvereinbarungen und setzen aktiv Grenzen.

Gibt es Grenzen für Toleranz?

Die Grenzen setzen Sie!

Es gibt keine Grenze für Zahlungstoleranzen. Sie dürfen als Rechnungssteller auf beliebig viel Geld verzichten und Ihr Kunde darf beliebig hoch überzahlen. Allerdings fallen die Zahlen in der Praxis dann doch eher gering aus.

Hat Ihr Stammkunde bei der Überweisung an Sie einen Zahlendreher und die Differenz liegt im Cent-Bereich können Sie getrost ein Auge zudrücken. Menschliche Fehler gehören zum Geschäft und können passieren.

Stellen Sie eine Zahlungsdifferenz im Eurobereich fest, sollten Sie tätig werden. Denn lassen Sie diese Differenz auf sich beruhen, könnte dies zu einem negativen Lerneffekt bei einigen Kunden führen und ggf. häufiger auftreten.

Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist – bleiben Sie bei Beträgen im EURO Bereich also hartnäckig.

Feste Abläufe = Mehr Zeit

Bedenken Sie, dass intern festgelegte Grenzen und Abläufe Sie und Ihr Team vor Stress schützen. Eine festgesetzte Grenze bedeutet, dass Ihr Team nicht pro Kunde eine Entscheidung in langen Gesprächen oder Diskussionen treffen muss. Gelten für alle die gleichen Regeln, fühlt sich niemand bevorzug oder benachteiligt.

Kleine Forderungen mit großem Wert

Zahlt Ihr Kunde die Differenz trotz mehrfacher Erinnerung und Mahnung nicht, können Sie überlegen die Forderung an einen Dienstleister zu übergeben – Sie signalisieren Ihrem Kunden damit, dass Sie sich auch bei kleinen Beträgen nicht scheuen diese konsequent einzufordern.

Viele Dienstleister bieten speziell für Klein- und Kleinstbeträge ein vereinfachtes Inkassoverfahren an.

Auch LIQUIDA hat für Sie einen speziellen Mahnservice für Klein- und Kleinstforderungen entwickelt.

 

Kontaktieren Sie uns bei Fragen gerne, LIQUIDA® Inkasso erstellt Ihnen ein unverbindliches Angebot für Ihre notleidenen Kleinstforderungen.

Unsere Experten freuen sich auf Ihren Anruf +49-7131-58206-0 oder Ihre E-Mail.